STADT OZG

Häufige Fragen zum Onlinezugangsgesetz

Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema OZG und unseren dazugehörigen Leistungen für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie hier keine Antwort für Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular.

Das Angebot von Jüngling + bol inkludiert alle notwendigen Bestandteile, die zur erfolgreichen Umsetzung der Anforderungen des OZG notwendig sind. Sie erhalten ein komfortables Formularmanagement, ein Gateway als „Datendrehscheibe“ zur Datenweiterleitung, Onlineformulare mit Antragsassistenten und die Anbindung an Ihr Landesportal. Eine Einbindung von ePayment-Angeboten und die Anbindung an Ihre Fachverfahren sind ebenfalls möglich.
Grundsätzlich ist es möglich, die Antrags-Assistenten vom Jünglingverlag | bol individuell selbst anzupassen. Dazu müssen Sie den Formular-Editor erwerben, mit dem Sie Änderungen an der Standardlösung vornehmen können. Im Angebotspaket für Bayern ist 1 Lizenz für den Formular-Editor enthalten. Auch die Buchung einer persönlichen Schulung zur Arbeit mit dem Formular-Editor ist möglich. Damit können Sie während der Laufzeit des Abonnements der Standardlösung ausschließlich für ihre Anwendung individuelle Änderungen vornehmen. Allerdings können wir für diese veränderten Online-Formulare keine rechtliche Gewährleistung und somit keine Updatefunktion übernehmen, sondern immer nur für die Standardlösung.
Die Anbindung das Landesportal Bayern ist bereits über eine vorhandene Schnittstelle garantiert und in unseren Angeboten enthalten. Die Schnittstellen für die Anbindung an weitere Landesportale wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind ebenso garantiert bzw. auf dem Weg der Umsetzung.
Ja, wir binden unser Formularmanagement an die diversen Fachverfahren und Systeme über Schnittstellen an. Damit werden die Daten des/der Antragsstellers/in direkt in die jeweiligen Fachverfahren importiert und der/die Sachbearbeiter/in müssen die Daten nicht mehr manuell in die Fachverfahren eingeben.
Wir binden auf Ihren Wunsch Ihr ePayment-System in den Antragsprozess ein. Der ePayment-Anbieter nimmt allerdings eine eigene Gebühr für diese Dienste. Wir liefern Ihnen lediglich die entsprechende Schnittstelle.
Selbstverständlich passen wir dank unseres flexiblen Systems die Formulare sowie weitere Elemente wie Schriftarten und Wappen bzw. Logo Ihrer „Behörden -Umgebung“ an.
Natürlich beachtet unser Angebot die Förderkriterien des bayerischen Förderprogrammes und ist somit förderfähig.