Antrag auf Bestellung eines Fischereiaufsehers und Ausstellung eines Dienstausweises (Bayern)
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Informationen zum Antrag
Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagene, volljährige und zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestellt. Wird von den Fischereiberechtigten, Pächtern oder Fischereigenossenschaften trotz behördlicher Aufforderung kein Antrag auf Bestellung eines Fischereiaufsehers gestellt, können die Kreisverwaltungsbehörden nach eigenem Ermessen Fischereiaufseher bestellen, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist. Mit der Bestellung wird der örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers festgelegt (Art. 60 Abs. 2 Satz 1-3 Bayerisches Fischereigesetz - BayFiG). Örtlich zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Fischereiaufseher tätig werden soll. Erstreckt sich der vorgesehene örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers auf die Bezirke mehrerer benachbarter Kreisverwaltungsbehörden, ist die Behörde zuständig, an die sich die antragstellende Person wendet. Dies gilt insbesondere bei zusammenhängenden grenzüberschreitenden Gewässern (Nr. 29.3 Satz 1-3 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen - VwVFiR).
Die von den Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten bestellten Fischereiaufseher erhalten eine Dienstabzeichen und einen Dienstausweis. Der Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG erstellt für die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte Dienstausweise für Fischereiaufseher. Hierzu nutzen wir eine Online-Lösung.
Mittels dieses Antragsassistenten können Sie die Bestellung des Fischereiaufsehers beantragen und den Dienstausweis bestellen.
Antrag für weitere Person(en) mit der Funktion "Zwischenspeichern"
Der Antrag ist grundsätzlich nur für eine Person stellbar. Wenn Sie den Antrag jedoch für mehrere Personen stellen möchten, können Sie den Antrag nach dem Ausfüllen Ihrer Daten zwischenspeichern. Dabei wird auf Ihrem Gerät eine lokale Kopie angelegt. Diese Kopie können Sie wieder öffnen und die Daten einer weiteren Person eingeben und absenden.
benötigte Unterlagen
  • Nachweis über den von der Landesanstalt für Landwirtschaft ausgerichteten nach dem 1. Februar 2022 bestandenen Eignungstest gem. §§ 30 Abs. 2, 31 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes -AVBayFiG (im Folgenden "aktueller Eignungstest")
      Bei Bestellung von bisher bestätigten Fischereiaufsehern alternativ auch:
    • Bisheriger Dienstausweis des Fischereiaufsehers plus Bescheinigung über die Teilnahme an der verpflichtenden Fortbildungsveranstaltung zu den am 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Bayerischen Fischereigesetzes (im Folgenden "Nachschulungsbeleg")
    • Bisheriger, vor dem 1. Februar 2022 bestandener von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) ausgerichteter Eignungstest (im Folgenden "bisheriger Eignungstest") plus Nachschulungsbeleg
    • Bisheriger Dienstausweis des Fischereiaufsehers bzw. bisheriger Eignungstest plus Dienstausweis des Polizeivollzugsbeamten, sofern es sich bei dem Bewerber um einen aktiven und zur Erteilung von Verwarnungen wegen Ordnungswidrigkeiten ermächtigten Polizeivollzugsbeamten der Landes- bzw. der Bereitschaftspolizei gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. Februar 2020, AZ. C2-1112-1-1 handelt (vgl. BayMbl. 2020 Nr. 98).
  • Gültiger Fischereischein (des vorgeschlagenen Fischereiaufsehers)
  • aktuelles Passbild (Foto)
Diese Unterlagen müssen digital vorliegen und werden als Teil des Antrages hochgeladen.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

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Fischereiberechtigter, Fischereipächter, Fischereigenossenschaft
stellvertretend für:
folgende Person soll als Fischereiaufseher bestätigt werden:
Für den Dienstausweis ist ein Foto notwendig. Das Bild muss folgenden Vorgaben entsprechen: 3,5 x 4,5 cm (ohne Rand) bzw. 413 px × 532 px. Bitte achten Sie darauf, Sie auf dem Foto eindeutig zu erkennen sind. Sie können eine entsprechende Grafik in den Formaten PNG oder JPG hochladen.
örtliche Zuständigkeiten für den Dienstausweis
Bitte alle örtlichen Zuständigkeitsbereiche angeben, die in den Verwaltungsbezirk dieser Kreisverwaltungsbörde fallen und für die der genannte Antragsteller die Bestellung von o.g. Person zum Fischereiaufseher beantragt.
Es können maximal 6 Zeilen mit jeweils maximal 50 Zeichen eingeben werden.
DIENSTAUSWEIS
Fischereiaufseher/in
Vorname(n)
Familienname
Kontrollnummer
örtlicher Zuständigkeitsbereich
Unterschrift
Der/Die Inhaber/in des Dienstausweises ist ermächtigt, geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (§ 57 Abs. 1 OWiG, Art. 60 Abs. 2 S. 6 BayFiG).
bereits erteilte bzw. beantragte weitere Dienstausweise
Die Person verfügt bereits über einen/weitere Dienstausweis(e) in weiteren Kreisverwaltungsbehörden bzw. hat diese beantragt. Hier können Sie die Kreisverwaltungsbehörde auswählen sowie die jeweils dort vergebene Kontrollnummer eingeben.
Einverständniserklärungen des Fischereiausübungsberechtigten und des zu bestellenden Fischereiaufsehers
Anlagen
für den vorgeschlagenen Fischereiaufseher sind diese Unterlagen mit einzureichen:
Zusammenfassung der Angaben
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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