Antrag auf Bestellung eines Fischereiaufsehers und Ausstellung eines Dienstausweises (Bayern)
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Informationen zum Antrag
Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagene, volljährige und zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestellt. Wird von den Fischereiberechtigten, Pächtern oder Fischereigenossenschaften trotz behördlicher Aufforderung kein Antrag auf Bestellung eines Fischereiaufsehers gestellt, können die Kreisverwaltungsbehörden nach eigenem Ermessen Fischereiaufseher bestellen, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist. Mit der Bestellung wird der örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers festgelegt (Art. 60 Abs. 2 Satz 1-3 Bayerisches Fischereigesetz - BayFiG). Örtlich zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Fischereiaufseher tätig werden soll. Erstreckt sich der vorgesehene örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers auf die Bezirke mehrerer benachbarter Kreisverwaltungsbehörden, ist die Behörde zuständig, an die sich die antragstellende Person wendet. Dies gilt insbesondere bei zusammenhängenden grenzüberschreitenden Gewässern (Nr. 29.3 Satz 1-3 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen - VwVFiR).
Die von den Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten bestellten Fischereiaufseher erhalten eine Dienstabzeichen und einen Dienstausweis. Der Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG erstellt für die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte Dienstausweise für Fischereiaufseher. Hierzu nutzen wir eine Online-Lösung.
Mittels dieses Antragsassistenten können Sie die Bestellung des Fischereiaufsehers beantragen und den Dienstausweis bestellen.
Antrag für weitere Person(en) mit der Funktion "Zwischenspeichern"
Der Antrag ist grundsätzlich nur für eine Person stellbar. Wenn Sie den Antrag jedoch für mehrere Personen stellen möchten, können Sie den Antrag nach dem Ausfüllen Ihrer Daten zwischenspeichern. Dabei wird auf Ihrem Gerät eine lokale Kopie angelegt. Diese Kopie können Sie wieder öffnen und die Daten einer weiteren Person eingeben und absenden.
benötigte Unterlagen
Nachweis über den von der Landesanstalt für Landwirtschaft ausgerichteten nach dem 1. Februar 2022 bestandenen Eignungstest gem. §§ 30 Abs. 2, 31 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes -AVBayFiG (im Folgenden "aktueller Eignungstest")
Bei Bestellung von bisher bestätigten Fischereiaufsehern alternativ auch:
Bisheriger Dienstausweis des Fischereiaufsehers plus Bescheinigung über die Teilnahme an der verpflichtenden Fortbildungsveranstaltung zu den am 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Bayerischen Fischereigesetzes (im Folgenden "Nachschulungsbeleg")
Bisheriger, vor dem 1. Februar 2022 bestandener von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) ausgerichteter Eignungstest (im Folgenden "bisheriger Eignungstest") plus Nachschulungsbeleg
Bisheriger Dienstausweis des Fischereiaufsehers bzw. bisheriger Eignungstest plus Dienstausweis des Polizeivollzugsbeamten, sofern es sich bei dem Bewerber um einen aktiven und zur Erteilung von Verwarnungen wegen Ordnungswidrigkeiten ermächtigten Polizeivollzugsbeamten der Landes- bzw. der Bereitschaftspolizei gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. Februar 2020, AZ. C2-1112-1-1 handelt (vgl. BayMbl. 2020 Nr. 98).
Gültiger Fischereischein (des vorgeschlagenen Fischereiaufsehers)
aktuelles Passbild (Foto)
Diese Unterlagen müssen digital vorliegen und werden als Teil des Antrages hochgeladen.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.
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Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
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Fischereiberechtigter, Fischereipächter, Fischereigenossenschaft
stellvertretend für:
Der Antragsberechtigte beantragt hiermit gem. Art. 60 Abs. 2 Satz 1 BayFiG die Bestellung der nachfolgend genannten Person zum Fischereiaufseher für den/die jeweils genannten örtlichen Zuständigkeitsbereich(e).
folgende Person soll als Fischereiaufseher bestätigt werden:
Dr.
Dr. hc.
Dr. eh.
Für den Dienstausweis ist ein Foto notwendig. Das Bild muss folgenden Vorgaben entsprechen: 3,5 x 4,5 cm (ohne Rand) bzw. 413 px × 532 px. Bitte achten Sie darauf, Sie auf dem Foto eindeutig zu erkennen sind. Sie können eine entsprechende Grafik in den Formaten PNG oder JPG hochladen.
die zu bestellende Person ist zur Erteilung von Verwarnungen wegen Ordnungswidrigkeiten ermächtigte(r) Polizeivollzugsbeamt(er)in der Landes- bzw. der Bereitschaftspolizei
die zu bestellende Person war bereits als Fischereiaufseher tätig
örtliche Zuständigkeiten für den Dienstausweis
Bitte alle örtlichen Zuständigkeitsbereiche angeben, die in den Verwaltungsbezirk dieser Kreisverwaltungsbörde fallen und für die der genannte Antragsteller die Bestellung von o.g. Person zum Fischereiaufseher beantragt.
Es können maximal 6 Zeilen mit jeweils maximal 50 Zeichen eingeben werden.
In dem beantragten Dienstausweis soll keine weitere örtliche Zuständigkeit aufgenommen werden. Andernfalls wäre die zuständige örtliche Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
DIENSTAUSWEIS
Fischereiaufseher/in
Vorname(n)
Familienname
Kontrollnummer
örtlicher Zuständigkeitsbereich
Unterschrift
Der/Die Inhaber/in des Dienstausweises ist ermächtigt, geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (§ 57 Abs. 1 OWiG, Art. 60 Abs. 2 S. 6 BayFiG).
bereits erteilte bzw. beantragte weitere Dienstausweise
Die Person verfügt bereits über einen/weitere Dienstausweis(e) in weiteren Kreisverwaltungsbehörden bzw. hat diese beantragt. Hier können Sie die Kreisverwaltungsbehörde auswählen sowie die jeweils dort vergebene Kontrollnummer eingeben.
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Oberallgäu
Landratsamt Aichach-Friedberg
Landratsamt Altötting
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Landratsamt Ansbach
Landratsamt Aschaffenburg
Landratsamt Augsburg - Naturschutz, Jagd und Fischerei
Landratsamt Bad Kissingen
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
Landratsamt Bamberg
Landratsamt Bayreuth
Landratsamt Berchtesgadener Land
Landratsamt Cham
Landratsamt Coburg
Landratsamt Dachau
Landratsamt Deggendorf
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Landratsamt Dingolfing-Landau
Landratsamt Donau-Ries
Landratsamt Ebersberg
Landratsamt Eichstätt
Landratsamt Erding
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Landratsamt Forchheim
Landratsamt Freising
Landratsamt Freyung-Grafenau
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Landratsamt Fürth
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Landratsamt Günzburg
Landratsamt Haßberge
Landratsamt Hof
Landratsamt Kelheim
Landratsamt Kitzingen
Landratsamt Kronach
Landratsamt Kulmbach
Landratsamt Landsberg am Lech
Landratsamt Landshut
Landratsamt Lichtenfels
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Landratsamt Main-Spessart
Landratsamt Miesbach Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Miltenberg
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Landratsamt München
Landratsamt Neu-Ulm
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Landratsamt Nürnberger Land
Landratsamt Ostallgäu
Landratsamt Passau
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Landratsamt Regen
Landratsamt Regensburg
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Landratsamt Rosenheim
Landratsamt Roth
Landratsamt Rottal-Inn
Landratsamt Schwandorf
Landratsamt Schweinfurt
Landratsamt Starnberg
Landratsamt Straubing-Bogen
Landratsamt Tirschenreuth
Landratsamt Traunstein
Landratsamt Unterallgäu
Landratsamt Weilheim-Schongau
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Landratsamt Würzburg
Stadt Amberg
Stadt Ansbach
Stadt Augsburg
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Stadt Bayreuth
Stadt Coburg
Stadt Erlangen
Stadt Fürth -Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz-
Stadt Hof
Stadt Ingolstadt
Stadt Kaufbeuren
Stadt Kempten (Allgäu)
Stadt Landshut
Stadt Memmingen
Stadt Nürnberg
Stadt Passau
Stadt Regensburg
Stadt Rosenheim
Stadt Schwabach
Stadt Schweinfurt
Stadt Straubing
Stadt Weiden i.d.OPf.
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Stadt Bamberg - Ordnungsamt
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Stadt Schwabach
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Stadt Straubing
Stadt Weiden i.d.OPf.
Stadt Würzburg
Einverständniserklärungen des Fischereiausübungsberechtigten und des zu bestellenden Fischereiaufsehers
Der Antragsteller gem. Art. 60 Abs. 2 Satz 1 BayFiG versichert, dass er in allen örtlichen Zuständigkeitsbereichen, für die er die Bestellung eines Fischereiaufsehers beantragt hat, fischereiausübungsberechtigt ist.
Die als Fischereiaufseher zu bestellende Person hat bestätigt, dass sie gesundheitlich und zeitlich in der Lage ist, diesen Aufgaben nachzukommen (§30 Abs. 1 Satz 2 AVBayFiG)
Anlagen
für den vorgeschlagenen Fischereiaufseher sind diese Unterlagen mit einzureichen:
Zusammenfassung der Angaben
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