Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum

gem. §§ 44 Abs. 1 und 46 Abs. 1 Ziffer 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. § 32 Abs. 1 StVO
Informationen zum Antrag
Herzlich Willkommen!
Mit diesem Online-Service können Sie einen Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum bei der Stadt St. Ingbert stellen.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, ist keine vorherige Registrierung erforderlich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie den Antrag aus diesem Grund nicht zwischenspeichern können.
Hinweis
  1. Der Antrag auf Anordnung zur Aufstellung eines Gerüstes muss mindestens 5 Tage vor Aufstellung des Gerüstes bei der Stadt St. Ingbert eingegangen sein.
  2. Sollte zusätzlich zur Gerüststellung ein Haltverbot benötigt werden, so muss der Antrag mindestens 7 Tage vor Aufstellung des Gerüstes bei der Stadt St. Ingbert eingegangen sein.
  3. Bei Gerüststellungen, bei denen Anwohner beeinträchtig oder behindert werden, sind diese per Wurfzettel rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Werktage vor Beginn der Maßnahme, zu informieren.

Sollten diese Auflagen bei der Beantragung nicht erfüllt sein, so behält sich die Verkehrsbehörde vor, den Antrag abzulehnen.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

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Stadt St. Ingbert
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 / 13 911
E-Mail: verkehr@st-ingbert.de