Antrag für das Beantragen von Baustellen

gemäß § 45 Abs. 6 StVO
Informationen zum Antrag
Herzlich willkommen!
Mit diesem Online-Service können Sie einen Antrag für das Beantragen von Baustellen bei der Stadt St. Ingbert stellen.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, ist keine vorherige Registrierung erforderlich.
Folgende Voraussetzungen gelten für das Beantragen von Baustellen
  1. Baustellen mit geringem Aufwand (keine großen Auswirkungen auf den Verkehr und/oder Fußgänger) sind mindestens 3 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
  2. Baustellen mit hohem Aufwand (Vollsperrungen, Ampelregelungen, Umleitungen etc.) sind mindestens 7 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
  3. Bei Baustellen mit hohem Aufwand und einem von der Verkehrsbehörde geforderten Verkehrszeichenplan ist dieser bereits mit der Beantragung der Maßnahme einzureichen.
  4. Baustellen mit Absicherungsmaßnahmen werden nur dann genehmigt, wenn die verantwortliche Person für die Verkehrssicherung den Lehrgang Baustellensicherung an Straßen (MVAS) zusammen mit dem Antrag nachgewiesen hat.
  5. Bei Baustellen, bei denen Anwohner beeinträchtigt oder behindert werden, sind diese per Wurfzettel über die geplante Maßnahme zu informieren. Dieser ist mindestens 3 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu verteilen.
  6. Parallel zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Aufbruchsanzeige bei der Abteilung Straßen der Stadt St. Ingbert zu stellen. E-Mail: strassen@st-ingbert.de
  7. Anschlüsse an das Kanalsystem der Stadt St. Ingbert dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt St. Ingbert und nur von Betrieben, welche Mitglied im "Güteschutz Kanalbau" (AK1 oder AK2) sind, durchgeführt werden. E-Mail: abwasser@st-ingbert.de

Die beantragende Firma ist für die Einhaltung der Sicherheitsabstände gemäß der ASR A5.1 verantwortlich.
Dies ist in Bezug auf den beantragten VZ-Plan sowie die vorhandenen Restbreiten für Fahrbahn und Geh-/Radwege vorab zu prüfen.

Sollten die Auflagen dieses Antrages nicht erfüllt werden, behält sich die Verkehrsbehörde vor, den Antrag abzulehnen.
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Stadt St. Ingbert
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 / 13 911
E-Mail: verkehr@st-ingbert.de