Folgende Nachweise werden benötigt:
- Fahrzeugzulassung
- Bei dauerhafter Nutzung eines Fremdfahrzeugs ist ein Nachweis der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters zu erbringen. Bei abweichendem Halter des Fahrzeugs bitte zunächst diese Halterbestätigung ausfüllen und dem Antrag beifügen. Halterbestätigung
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt für den
Neuantrag des Anwohnerparkausweises
50 €, für die
Änderung eines bestehenden Anwohnerparkausweises fallen
25 € an. Die jeweilige Gebühr wird Ihnen mit Erteilung des Bescheids in Rechnung gestellt.