Abfallgefäße können nur vom Eigentümer oder damit beauftragten Hausverwaltungen an-, ab- und umgemeldet werden.
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf die Auslieferung eines Abfallbehälter oder den Umtausch auf ein größeres Behältervolumen folgt. Die Gebührenpflicht endet bzw. verändert sich bei einer Abmeldung bzw. einem Umtausch auf ein kleineres Behältervolumen mit Ende des Monats, in dem der Änderungswunsch mitgeteilt wurde. Die Berechnung erfolgt nur für volle Monate. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Die Gebührenpflicht besteht, solange eine Person mit 1. oder 2. Wohnsitz in dem Anwesen / Objekt gemeldet ist.
Für eine Abmeldung der Biotonne ist der
Antrag auf Abmeldung der Biotonne/Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang mit der Erklärung zur Eigenkompostierung zu nutzen.