Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung

(Erlaubnis für eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. §29 Abs. 2 StVO)
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Informationen zum Antrag
Hinweise
Der Gesetzgeber garantiert mit seinen Vorschriften, dass öffentliche Verkehrsflächen den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur in vertretbaren Fällen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich.

Grundsätzlich immer erlaubnispflichtig sind z. B. Veranstaltungen mit Renncharakter oder Straßenfeste.

Ortsübliche Prozessionen (z. B. kleinere Festzüge), andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge) und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge) sind dagegen verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig.

Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, triff im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde.

Alle für die Bereiche der Veranstaltung und der Verkehrsumleitungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden haben jedoch in jedem der Fälle zur Sicherheit aller Beteiligten zu prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr zu regeln oder umzuleiten ist. Daher besteht für alle, auch für nicht erlaubnispflichtige Vorhaben, eine Meldepflicht, die Sie mit dem folgenden Formular ebenfalls erfüllen können. Die Kosten für diese Maßnahmen sind dem Veranstalter als Veranlasser aufzuerlegen.

Im Lauf des Erlaubnisverfahrens wird die Genehmigungsbehörde eine "Veranstaltererklärung", die gesetzlich vorgeschrieben ist und die sich auf die Regelung verschiedener Kosten und Haftungsaspekte bezieht, sowie den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung einfordern, soweit Sie sie nicht bereits mit Antragstellung vorliegen. Letztere ist vor Erlaubniserteilung zwingend einzufordern und dient dem Schutz eines Veranstalters vor Forderungen zum Ausgleich von Unfall-, Sach- und anderen Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen könnten. Die jeweils mindestens zu versichernden Summen erfragen Sie bitte bei Ihrer Erlaubnisbehörde.

Der Antrag ist im Regelfall mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht jedoch grundsätzlich nicht. Der Markt Großostheim behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen.
Benötigte Unterlagen
  • genauer Strecken-/Lageplan
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
Authentifizierung
Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
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Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

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Angaben zum Antrag
Wer beantragt eine Erlaubnis?
Angaben zum/zur Veranstalter/in (Verantwortliche/r / Ansprechpartner/in)
Angaben der zu beantragenden Veranstaltung
Dauer der Veranstaltung (Uhrzeit von - bis) einschließlich Auf- und Abbauzeiten
Start und Ziel der Veranstaltung
Angaben zu der verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
Dauer der Sperrung:
Erklärungen
Veranstaltererklärung: *
Haftungsfreistellungserklärung: *
Hinweise: *
Datei anhängen
Hier haben Sie die Möglichkeit eine Datei zum Antrag hochzuladen. Unterstützt werden die Formate PDF, JPG, PNG, TIF und DOCX mit einer Maximalgröße von jeweils 2 MByte.
Gesamtgröße der Anhänge für den Upload:
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genauer Strecken-/Lageplan:
Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung:

Zusammenfassung der Angaben

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Zusammenfassung
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63762 Großostheim
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Sachbearbeitung (fachlich)
eMail: bauverwaltung@grossostheim.de
Telefon: +49 (6026) 5004 5560
Telefax: +49 (6026) 5004 9139
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Telefon: +49 (6026) 5004-5190 o. -5191
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