COVID-19 - Meldung von Veranstaltungen zur Risikobewertung wegen deren Durchführung auf Basis Empfehlung RKI Stand 28.02.2020

Hinweise zur Handhabung
Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Übertragungswege SARS-CoV-2
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle.

Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Größere Ausbrüche wurden in Zusammenhang mit Konferenzen (Singapur), Reisegruppen, Gottesdiensten (Südkorea) oder auch Karnevalsveranstaltungen (Deutschland) beschrieben. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Zielsetzung dieses Onlinedienstes
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweils Verantwortlichen in einem vorstrukturierten Risikomanagementprozess eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Hierbei können die folgenden Kriterien mit einbezogen werden.

Das trifft auch schon auf kleineren Veranstaltungen zu, für die durch verschiedene Aspekte eine Absage oder eine Verschiebung ratsam ist. Dies sind insbesondere geplante Veranstaltungen wie Hauptversammlung, Theaterabend, Konzerte etc. mit über 50 Personen.

Anhand der beigefügter Kriterien des Robert-Koch-Instituts können Sie selbst prüfen und bei geplanter Durchführung diese der zuständigen Stelle unverzüglich melden. Dort wird dann immer situationsbezogen das Risiko einer Durchführung bewertet und eine Empfehlung ausgesprochen. Bitte machen Sie dazu möglichst genaue und realistische Angaben.

Nach den zahlreichen Infektions- und Todesfällen verfolgen die massiven Anstrengungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bislang das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.
Hinweise zur operativen Umsetzung
Eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Planungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen
Mögliche Maßnahmen
Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist es möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung kommen in Frage.
Folgende Maßnahmen können zur Verhinderung getroffen werden:
- Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
- Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allg. Maßnahmen des Infektionsschutzes wie
  Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
- Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
- Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
- Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
- Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
- Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Auf größeren Veranstaltungen ist die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeiten im Falle eines Ausbruchs bei der schneller Ermittlung der Kontaktperson zu erwarten sind.

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