Notbetreuung in Kindertagesstätten - Selbsterklärung

Informationen zur Antragstellung

gemäß der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020. Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBI. I S. 148).

Mit diesem Formular erzeugen Sie ein ausgefülltes PDF-Dokument, mit dem der/die Erziehungsberechtigte(n) den Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung/in einer Tagespflegestelle bescheinigen kann.

Das erzeugte PDF wird ausgedruckt. Der/Die Erziehungsberechtigte(n) muss/müssen es unterschreiben.

Hinweis

Der Personenkreis für eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten wurde erweitert. Es werden nun auch die Kinder aufgenommen, bei denen nur ein Erziehungsberechtigter zu den relevanten Personen-Gruppen im Sinne der Verordnung gehört.
Um Infektionen in unseren Kindertagesstätten zu vermeiden, fordern wir deshalb in Abstimmung mit der Unteren Gesundheitsbehörde die folgende Selbsterklärung täglich ein.

DSGVO-Hinweis
Es erfolgt keine Datenspeicherung oder Übermittlung an Dritte

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de