Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlbereichs oder durch Briefwahl wählen wollen.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
auf Erteilung eines Wahlscheins
Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an Ihre oben angegebene Anschrift versandt. Falls Sie die Zusendung der Unterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, geben Sie diese bitte hier an:
Tel.-Nr., E-Mail (freiwillige Angaben für Rückfragen):
Wohnanschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Haus-Nr. *
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins:
bitte jeweils aus der Wahlbenachrichtigung entnehmen, sofern sie Ihnen bereits zugegangen ist; andernfalls bitte freilassen.
Bitte vollständig ausfüllen (Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet)
Abweichende Adresse (c/o)
(bei Versand ins Ausland)
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen und an eine andere Adresse als Ihre Hauptwohnung senden lassen, erhalten Sie automatisch eine Mitteilung ihrer Gemeinde an Ihre Hauptwohnung, um Missbrauch auszuschließen.
Bitte senden Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht parallel per Post oder Fax zu!
Dieser Antrag wird sicher und verschlüsselt
übermittelt an
etwaige Stichwahl am Sonntag,
auch hierfür die Erteilung eines Wahlscheins.