Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins (Bayern)
Informationen zum Antrag
Hinweise
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird wahlweise als
Fischereischein auf Lebenszeit
oder
für die Dauer von fünf Jahren
ausgestellt.
Den
Jugendfischereischein
können Jugendliche - Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben - ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein
(Jahresfischereischein)
beantragen.
Benötigte Unterlagen
Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Ggf. Nachweise, dass Sie von der Fischerprüfung befreit sind
Authentifizierung
Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
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Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
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Antrag auf Erteilung eines
Fischereischein
Jugendfischereischein
Jahresfischereischein für Touristen
Wie wollen Sie Ihre Fischereiabgabe leisten?
auf Lebenszeit
für fünf Jahre
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Angaben zum Antragsteller/in
Information zur BayernID
Familienname *
Vorname/n *
ggf. Geburtsname
Staatsangehörigkeit *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Telefonnummer *
E-Mail-Adresse *
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Angaben zur Berechtigung
Ich habe die staatliche Fischereiprüfung abgelegt
in Bayern
in einem anderen Bundesland
Ich habe in der Zeit zwischen 01.01.1961 und 31.12.1970 bereits einen Fischereischein besessen und deshalb in der Zeit vom 01.01.1971 bis 31.12.1998 einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten.
Ich beantrage die Erteilung eines Fischereischeines ohne vorherige Ablegung der Fischerprüfung.
da ich mich hier nur vorübergehend ohne Wohnsitz im Inland aufhalte
andere Gründe
Zeitraum von *
Zeitraum bis *
Grund *
Angaben zur Legitimation
Ich weise mich durch Vorlage folgendes Dokuments aus:
Personalausweis
Reisepass
Angaben zur Eignung
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ich zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs nicht geeignet bin:
nein
ja
Grund *
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Erklärung des Antragstellers
Mir ist bekannt, dass ein Fischereischein, der aufgrund falscher Angaben erteilt wurde, eingezogen wird und mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen ist.Ich weiß, dass ich die fischereirechtlichen Vorschriften (über Schonmaße, Schonzeiten,zulässige Fanggeräte u. dgl.) zu beachten habe und dass der Fischereischein allein nicht zum Fischfang berechtigt.
Upload der benötigten Unterlagen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Sie können mehr als 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Zeugnis über bestandene Fischereiprüfung:
Anhang *
Fischereischein:
Anhang *
Lichtbild:
Anhang
Nachweis der außerbayerischen Gemeinde, für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht:
Anhang *
Nachweis über Ausbildung
Anhang *
Eigenschaft als Berufsfischer
Anhang *
Einverständniserklärung der/s Erziehungsberechtigten
Anhang *
ggf. sonstige Nachweise
Anhang *
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