Antrag Negativzeugnis für Hunde (Bayern)

Informationen zum Antrag
Voraussetzungen

Für den nachfolgend beschriebenen Hund gilt die Vermutung als Kampfhund im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfassten Hunden.

Hinweise

Hat Ihr Hund das Alter von 18 Monaten erreicht, so kann über die Erteilung eines unbefristeten Negativzeugnisses erst dann entschieden werden, wenn das Gutachten einer/eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen zu den Wesensmerkmalen des Hundes vorliegt.
Bitte legen Sie das Gutachten bis zum Ende des 19. Lebensmonats des Hundes vor.

Beachten sie bitte: Auch für Mischlinge (z.B. Rottweiler-Mischling) ist ein Antrag erforderlich.

Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Hierzu ist eine formlose Bescheinigung des Versicherungsnehmers zur Risikoabdeckung vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • 2 Fotos (Front- und Seitenansicht)

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