Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburtsregister

(§ 62 Personenstandsgesetz) - (Bayern)
Informationen zum Antrag
Hinweis

Eine Urkunde aus dem Geburtenregister kann nur von den nächsten Familienmitgliedern (Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlingen) beantragt werden. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Nur dann kann ihnen eine solche Urkunde ausgestellt werden. Für die gewünschte Urkunde ist das Standesamt zuständig, das die Geburt beurkundet hat.

Folgende unterschiedlichen Formen einer Urkunde aus dem Geburtenregister können Sie beantragen:
  • Geburtsurkunde (aufgeführt sind Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern)
  • Geburtsurkunde ohne Angabe der Eltern (siehe Geburtsurkunde ohne Angaben zu den Eltern)
  • Bescheinigung mit Geburtszeit (siehe Geburtsurkunde mit genauer Angabe zur Geburtszeit)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (siehe Geburtsurkunde, zusätzlich aber alle Veränderungen des Personenstandes wie z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung)
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachige Geburtsurkunde, die in folgenden Ländern gültig ist: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei)

Benötigte Unterlagen

Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Authentifizierung

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Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!

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