Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk während des Jahres

Kleinfeuerwerk (Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember)
Informationen zum Antrag
Hinweise

Um ein Feuerwerk der Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk (vergleichbar mit dem klassischen Silvesterfeuerwerk) während des Jahres (Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember) abbrennen zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung seitens der Behörde.

Ausgenommen von einer Genehmigungspflicht sind Personen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.

Informieren Sie sich vorab, um welche Kategorie es sich handelt. Bei den einzelnen Feuerwerk-Kategorien können die Anzeigepflichten voneinander abweichen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis (Nachweis der Volljährigkeit)
  • Nachweis zum begründeten Anlass des Abbrennens
  • Nachweis Lageplan Abbrennortes
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Authentifizierung

Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz

Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de