Bescheinigung des Arbeitgebers/der Hochschule/der Schule zur Unabkömmlichkeit

Informationen zum Antrag
Hinweise

Wenn beide Elternteile oder Alleinerziehende einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ihre Tätigkeit dort als unabkömmlich bzw. systemrelevant eingestuft wird, können Schulkinder bei Ruhen des Unterrichts betreut werden. Für Alleinerziehende, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, besteht auch die Möglichkeit einer Kinderbetreuung.

Voraussetzung für die Betreuung ist ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers/der Hochschule/der Schule zur Unabkömmlichkeit.

Jedes Elternteil muss eine eigene Bescheinigung vorweisen.

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz

Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de