Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Bewilligung eines EU-Parkausweises für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Informationen zum Antrag
Voraussetzungen

  • außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis)

  • Blinde (Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis)

  • Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen

Benötigte Unterlagen

  • 1 Lichtbild (35 x 45 mm, grundsätzlich biometrietauglich)

  • Schwerbehinderten-Ausweis mit Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl"


Ersatzweise für Schwerbehinderten-Ausweis:

  • Schwerbeschädigten-Ausweis

  • Rentenbescheid

  • alten Parkausweis

  • vergleichbaren Ausweis/Bescheid

Authentifizierung

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