Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Informationen zum Antrag
Voraussetzungen

Die Baumaßnahme die durchgeführt werden soll, muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering auf den Verkehr auswirkt. Dies sowohl zeitlich als auch räumlich. Die Beschilderung und die Verkehrszeichen müssen den Richtlinien für Verkehrszeichen und -einrichtungen entsprechen. Sie müssen eindeutig bei Tag und Nacht erkennbar sein.

Welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Verkehrszeichenplan

  • 1) Der Plan soll enthalten:
    a) den Straßenabschnitt,
    b) die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen,
    c) die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle,
    d) die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,
    e) Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf).

    2) Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes bedarf es nicht:
    a) bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken,
    b) wenn ein geeigneter Regelplan besteht,
    c) wenn die zuständige Behörde selbst einen Plan aufstellt.

  • Beschilderungsplan

  • Handskizze

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