Antrag zum Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen

Informationen zum Antrag
Hinweise

Wer auf öffentlichem Straßengrund (Plätze, Wege, Zufahrtsstraßen etc.) außerhalb der dafür zulässigen Anschlagsflächen (Werbeflächen, Schaukästen, Plakattafeln, Litfaßsäulen) Plakate für Wahlen oder Veranstaltungen politischer Natur anbringen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Die Auflagen zum Aufstellen von Plakatständern können von Kommune zu Kommune abweichen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils veröffentlichte Satzung bzw. Verordnung der Kommune oder wenden Sie sich im Vorfeld an das zuständige Referat.

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