Meldung zur Wahlhelferin bzw. zum Wahlhelfer

Informationen zum Antrag
Voraussetzungen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • mindestens 18 Jahre alt sein
Zur Staatsangehörigkeit gelten folgende Voraussetzungen:
  • bei Kommunalwahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
  • bei Bundes- und Landtagswahlen: die deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei Europawahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft)

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis/Reisepass

Aufwandsentschädigungen

Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig. Für detaillierte Informationen fragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Wahlamt nach.

Aufgaben eines Wahlvorstands

Die Anzahl der benötigten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer pro Wahllokal oder Briefwahlbezirk hängt von der jeweiligen Wahl ab.

Der Einsatz im Wahllokal beginnt bei den meisten Wahlen um 7.30 Uhr. Dort wird eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Ab 18 Uhr müssen beide Gruppen anwesend sein, um das Ergebnis im Wahllokal zu ermitteln. Die Briefwahlunterlagen werden bei den meisten Wahlen ab 15.30 Uhr bearbeitet und um 18 Uhr beginnt die Auszählung.

Jedes Wahlvorstandsmitglied hat eine bestimmte Rolle und Aufgabe. Es gibt
  • Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (hat den Vorsitz)
  • stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführerin oder Schriftführer
  • stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  • Beisitzerinnen oder Beisitzer

Zwischenspeichern

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