Betreuungsgutschein der Stadt St. Ingbert

(Antrag auf freiwilligen Zuschuss zu den Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen)
Informationen zum Antrag
Herzlich Willkommen!
Mit diesem Online-Service können Sie einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss zu den Betreuungskosten durch die Stadt St. Ingbert stellen.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
Um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, ist keine vorherige Registrierung erforderlich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie den Antrag aus diesem Grund nicht zwischenspeichern können.
Fördervoraussetzungen
Die Stadt St. Ingbert beteiligt sich an den KiTa-Beiträgen mit einem Zuschuss von 10 € monatlich.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind mit Hauptwohnsitz in St. Ingbert gemeldet ist und im laufenden Kindergartenjahr die Kindertageseinrichtung in St. Ingbert besucht hat. Auch Geschwisterkinder erhalten 10 €. Weiterhin muss der Beitrag für die Kindertageseinrichtung von den Erziehungsberechtigten in voller Höhe selbst bezahlt worden sein. Keine Förderung erfolgt, wenn der monatliche Beitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen wird. Die Förderung erfolgt auch nicht, wenn der Monatsbeitrag durch die Erziehungsberechtigten nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde.

Der Zuschuss zu den Betreuungskosten kann nur innerhalb des Haushaltsjahres vom 01.08. bis 31.12. beantragt werden. Anträge, die nach dem 31.12. bei der Stadtverwaltung eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Zuschuss wird im Januar des Folgejahres ausgezahlt.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Haben Sie Fragen?

Stadt St. Ingbert
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 / 13 195
E-Mail: kita@st-ingbert.de