Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
bei Ausweis-, bzw. Passanträgen von Minderjährigen
Informationen zum Antrag
Hinweise
Die Zustimmungserklärung muss von beiden Sorgeberechtigten (z.B. beiden Elternteilen) unterschrieben werden und die Ausweise beider Sorgeberechtigter müssen bei der Antragstellung vorliegen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen. Sofern das Sorgerecht nur bei einer Person liegt (z.B. nur bei der Mutter) so ist der Sorgerechtsbeschluss (im Falle einer Scheidung) oder eine aktuelle sogenannte Negativbescheinigung (ausgestellt vom Jugendamt) vorzulegen. Mit der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erklärt sich jeder Sorgeberechtigte damit einverstanden, dass das beantragte Ausweispapier auch ohne sein Beisein an den jeweils anderen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden darf. Das beantragte Ausweisdokument kann ausschließlich einem Sorgeberechtigten ausgehändigt werden, nicht dem minderjährigen Kind. Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis ist obligatorisch. Von Kindern unter sechs Jahren werden generell keine Fingerabdrücke genommen. Eine Zustimmung der Eltern zur Abnahme der Fingerabdrücke ist nicht notwendig.
Benötigte Unterlagen
Kopie der Ausweise beider Sorgeberechtigter oder
ggf. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
ggf. Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes
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