1. Angaben über die Schülerin / den Schüler
Erster Erziehungsbereichtigte/r bzw. volljährige/r Schüler/in
2. Angaben zur Personensorge und Haushaltsgemeinschaft
auf Übernahme der Fahrkosten im öffentlichen Linienverkehr durch die Stadt Pirmasens zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen, Förderschulen, Sekundarstufe I der Realschulen plus und Gymnasien sowie der Berufsschulbildungsgänge in Vollzeit für Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule 1 und 2 und besonderem Teilzeitunterricht ohne Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis (ohne sonstige Förderung). Die Stadt PS übernimmt die notwendigen Fahrkosten zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schulen nur, wenn der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 länger als 2 km bzw. der Klassenstufen 5 bis 10 länger als 4 km oder besonders gefährlich ist. Fahrkosten werden grundsätzlich nur bis zu der vom Wohnort der Schülerin/des Schülers nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart übernommen. Fahrkosten werden erstmals ab Antragsstellung übernommen.
Zweiter Erziehungsbereichtigte/r
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
Stadtverwaltung Pirmasens
Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. in Druckbuchstaben vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben!
Sonstige (z.B. Pflegeperson)
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
3. Angaben über den Schulbesuch im beauftragen Schuljahr
Gewählte erste Fremdsprache:
Dieser Antrag ist für die Dauer des jeweiligen Schulbesuches in der Regel nur einmal bei der Schule zu stellen. Die Bewilligung verlängert sich nur dann stillschweigend, wenn sich die ihr zu Grunde liegenden Umstände nicht ändern.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrkosten nicht aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. Wechsel der Schule oder der besuchten Schulart, Umzug, etc.) einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Fahrkarte der Stadt Pirmasens unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe verpflichte ich mich der Stadt Pirmasens den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Mit ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt und zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können. Die Aufhebung der Fahrkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die Speicherung und die Verarbeitung der mit diesem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten rechtlich notwendig sind und keiner vorherigen datenschutzrechtlichen Einwilligung bedürfen. Die Daten werden für die Dauer des Verfahrens bzw. im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrausweisen notwendigen personenbezogenen Daten an den zuständigen Verkehrsträger weitergeleitet werden (vergl. §§ 69, 67 Schulgesetz, Art. 6 Abs. 1 DSGVO).