Verlustanzeige

Informationen zum Antrag
Hinweise zur Anzeige

Melden Sie den Verlust Ihrer persönlichen Dokumente bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Hinweise zum Sperren der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion Ihres Personalausweises finden Sie unter: www.personalausweisportal.de. Bitte beachten Sie folgenden Rechtshinweis: Mir ist bekannt, dass ich gemäß § 15 Nr. 3 Passgesetz (PassG) bei Wiederauffinden des abhandengekommenen Dokuments verpflichtet bin, dies einer Passbehörde unverzüglich anzuzeigen und im Falle des Zuwiderhandelns gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3 PassG ordnungswidrig handle, was nach § 25 Abs. 4 PassG mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,- EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) geahndet werden kann. Mir ist weiter bekannt und ich bin damit einverstanden, dass die in dieser Verlustanzeige enthaltenen Angaben an das Bundeskriminalamt und die ausstellende Passbehörde des abhanden gekommenen Passes weitergeleitet werden. Diese Daten können in einen Datenbestand, zu dem die zuständigen Behörden Zugang haben, eingegeben und dort gespeichert werden.

Benötigte Unterlagen für die Anzeige

Biometrisches Passfoto
Falls vorhanden Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

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