Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung
auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Informationen zum Antrag
Hinweise
Der Gesetzgeber garantiert mit seinen Vorschriften, dass öffentliche Verkehrsflächen den Verkehrsteilnehmern vorbehalten bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur in vertretbaren Fällen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich.
Grundsätzlich immer erlaubnispflichtig sind z. B. Veranstaltungen mit Renncharakter oder Straßenfeste.
Ortsübliche Prozessionen (z. B. kleinere Festzüge), andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge) und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge) sind dagegen verkehrsüblich und somit nicht erlaubnispflichtig.
Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, triff im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde.
Alle für die Bereiche der Veranstaltung und der Verkehrsumleitungen zuständigen Straßenverkehrsbehörden haben jedoch in jedem der Fälle zur Sicherheit aller Beteiligten zu prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr zu regeln oder umzuleiten ist. Daher besteht für alle, auch für nicht erlaubnispflichtige Vorhaben, eine Meldepflicht, die Sie mit dem folgenden Formular ebenfalls erfüllen können. Die Kosten für diese Maßnahmen sind dem Veranstalter als Veranlasser aufzuerlegen.
Im Lauf des Erlaubnisverfahrens wird die Genehmigungsbehörde eine "Veranstaltererklärung", die gesetzlich vorgeschrieben ist und die sich auf die Regelung verschiedener Kosten und Haftungsaspekte bezieht, sowie den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung einfordern, soweit Sie sie nicht bereits mit Antragstellung vorliegen. Letztere ist vor Erlaubniserteilung zwingend einzufordern und dient dem Schutz eines Veranstalters vor Forderungen zum Ausgleich von Unfall-, Sach- und anderen Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen könnten. Die jeweils mindestens zu versichernden Summen erfragen Sie bitte bei Ihrer Erlaubnisbehörde.
Benötigte Unterlagen
Lageplan (maßstabsgenau)
Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
Veranstaltererklärung
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Angaben zum Antrag
Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
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Angaben der zu beantragenden Veranstaltung
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Ort der Veranstaltung *
Datum *
Dauer der Veranstaltung (Uhrzeit von - bis) einschl. Auf- und Abbauzeiten
von *
bis *
Start und Ziel der Veranstaltung
Start (Ort) *
Ziel (Ort) *
Es werden voraussichtlich teilnehmen (jeweils geschätzte Anzahl angeben)
Personen *
Fahrzeuge *
Festwagen *
Musikkapellen *
Pferde *
Standaufbauten *
Folgender Streckenverlauf / folgende Verkehrsfläche wird beansprucht
Streckenverlauf / Verkehrsfläche *
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Erklärung des Antragstellers
Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.
Der Veranstalter erklärte ferner, dass er und die Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger verzichten, die durch die Beschaffenheit der zu benützenden Straßen samt Zubehör verursacht sein könnten. Dem Veranstalter ist bekannt, dass die Straßenbaulastträger und Erlaubnisbehörden keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen uneingeschränkt benutzt werden können.
Upload der benötigten Unterlagen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Sie können mehr als 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Lageplan (maßstabsgenau)
Anhang *
Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
Anhang *
Veranstaltererklärung
Anhang
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