Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
nach § 14 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG)
Informationen zum Antrag
Hinweise
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die einen Mieter berechtigt, in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu ziehen. Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, werden in der Regel an Menschen vermietet, deren Einkommen niedrig ist. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen Familien- bzw. Haushaltsangehörige sein. Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz.
Alle erbetenen Angaben sind zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendig. Über Ihren Antrag kann nur dann positiv entschieden werden, wenn Sie die im Einzelnen näher bezeichneten Daten angeben. Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt 1 Jahr. Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen können beispielsweise sein:
Rentenbescheid/e
Bescheid/e über Arbeitslosengeld I /Arbeitslosengeld II
Bescheid/e über Sozialhilfe nach SGBXII
letzte Einkommensteuerbescheid/e
Policen für private Kranken- oder Rentenversicherung/en mit Zahlungsnachweisen
Verdienst-/Gehaltsbescheinigung/en
Nachweis über Schwerbehinderung
Nachweis/e über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
letzte Einkommensteuererklärung/en/Vorauszahlungsbescheide
Angaben zum Vermögen
Nachweis über den Bezug von Kindergeld
Sorgerechtsnachweis
Nachweis/e über erhöhte Werbungskosten
In jedem Fall sind alle gemachten Angaben durch entsprechende Unterlagen und ggf. Zahlungsbelege nachzuweisen.
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Hinweise zum Datenschutz
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Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Allgemeine Hinweise
Wohnungen, die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert werden, sind für Wohnungssuchende bestimmt, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Personen gestaffelt ist, nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen sind in § 22 BbgWoFG festgelegt. Die Ermittlung des Einkommens richtet sich nach den §§ 24 bis 26 BbgWoFG. Diese Regelungen lehnen sich an die Vorschriften des Einkommensteuerrechts an, sehen aber auch davon abweichende Bestimmungen vor. Stichtag für die Feststellung der Haushalts- und Einkommensverhältnisse ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die nachfolgend erbetenen Angaben sind zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendig. Über Ihren Antrag kann nur dann positiv entschieden werden, wenn Sie die im Einzelnen näher bezeichneten Daten angeben.
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1. Angaben zur antragstellenden Person
1.1 Persönliche Angaben
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Staatsangehörigkeit *
Geburtsdatum *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
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1.2 Persönliche Verhältnisse
Familienstand *
ledig
verheiratet
getrennt lebend
geschieden
verwitwet
eingetragene Lebenspartnerschaft
nichteheliche Lebensgemeinschaft
Tätigkeit *
Arbeitnehmer/in
Selbstständige/r
Beamter/Beamtin
Student/in oder Auszubildende/r
Rentner/in oder Pensionär/in
arbeitslos
aus sonstigen Gründen nicht erwerbstätig
derzeit ausgeübte Tätigkeit *
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2. Angaben zu den jetzigen Wohnverhältnissen der antragstellenden Person
Hauptmieter/in
Untermieter/in
bei den Eltern lebend
in o.g. Wohnung mitwohnend
Wohnheim
Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen *
Wohnungseigentümer/in/Verfügungsberechtigte/r:
privat
kommunal
kommunale Wohnungsgesellschaft
genossenschaftlich
Ist die Wohnung öffentlich gefördert? *
nein
ja
Wohnfläche in m² *
Anzahl der Zimmer *
Warmmiete *
Kaltmiete *
Ausstattung mit Bad
Dusche
Zentralheizung
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3. Angaben über die künftige Wohnung
Haben Sie eine bestimmte öffentlich geförderte Wohnung in Aussicht?
Nein
Ja
ab *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Gebäudeteil
Stockwerk
ggf. Vermieter
Familienname *
Vorname/n *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Wohnfläche in m² *
Anzahl der Zimmer *
Warmmiete *
Kaltmiete *
Ausstattung mit Bad
Dusche
Zentralheizung
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4. Angaben zu Haushaltsangehörigen
Infobutton
Haushaltsangehörige sind neben der antragstellenden Person alle Personen (einschließlich Kinder), die zum Tag der Antragstellung miteinander nach § 3 Absatz 8 BbgWoFG eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen.
Außerdem sind die Personen einzutragen, die zwar noch nicht am Tag der Antragstellung zum Haushalt gehören, jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Fertigstellung oder dem Bezug der Wohnung in den Haushalt aufgenommen werden sollen, sowie Kinder, deren Geburt aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist.
Bitte zählen Sie alle Haushaltsangehörigen auf.
Antragsteller/in (Nr.1)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
ggf. weitere/r Haushaltsangehörige/r
weitere/r Haushaltsangehörige/r (Nr.2)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
ggf. weitere/r Haushaltsangehörige/r
weitere/r Haushaltsangehörige/r (Nr.3)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
ggf. weitere/r Haushaltsangehörige/r
weitere/r Haushaltsangehörige/r (Nr.4)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
ggf. weitere/r Haushaltsangehörige/r
weitere/r Haushaltsangehörige/r (Nr.5)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
ggf. weitere/r Haushaltsangehörige/r
weitere/r Haushaltsangehörige/r (Nr.6)
Familienname *
Vorname/n *
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Geburtsname *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Staatsangehörigkeit *
zz. ausgeübte Tätigkeit *
Familienstand *
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5. Zugehörigkeit zu einem besonders begünstigten Personenkreis
schwangere Frauen
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
Familien/Haushalte mit Kindern
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
Studierende oder Auszubildende
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
Alleinstehende Elternteile mit Kindern
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
ältere Menschen (ab Vollendung 60. Lebensjahr)
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
schwerbehinderte Menschen (mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% oder gleichgestellt)
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
andere
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
genaue Benennung *
andere
laufende Nummer aus Punkt 4 "Haushaltsangehörige" *
genaue Benennung *
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Angaben zu weiteren Haushaltsangehörigen auf gesondertem Blatt
Anhang 1:
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6. Begründung für einen zusätzlichen Raumbedarf bzw. für eine barrierefreie Wohnung
Besteht ein zusätzlicher Raumbedarf?
Nein
Ja
Begründung *
zusätzlicher Raumbedarf in m²: *
zusätzlicher Raumbedarf wird benötigt ab: *
Wird in Zukunft ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen?
Nein
Ja
Begründung *
Besteht Bedarf für eine barrierefreie Wohnung?
Nein
Ja
Begründung *
7. Begründung zum Antrag (dringender Wohnbedarf)
Begründung zum Antrag (dringender Wohnbedarf) *
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8. Angaben zum Einkommen
Infobutton
Tragen Sie bitte
alle
Einkünfte einzeln mit ihrem
Bruttobetrag
ein.
Geben Sie für
jede
Person die
vollständigen
Einnahmen an. Für Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Asylbewerberleistung nach AsylbLG) erhalten, tragen Sie in Spalte 2 die Art der Transferleistungen ein.
Einnahmen sind:
Einkommen im Sinne des BbgWoFG ist die
Summe der positiven Einkünfte
im Sinne des § 2 Absatz 1, 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einer jeden zum Haushalt rechnenden Person. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten oder mit negativen Einkünften des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zu den Einkünften gehören im Wesentlichen die Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts, nämlich aus
nichtselbständiger Arbeit
(u.a. Löhne, Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Sachbezüge, Pensionen, Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder, Betriebsrenten),
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
, aus
Kapitalvermögen
(z.B. Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Ausschüttungen aus Wertpapieren, Erträge aus Investmentanteilen), aus
Vermietung und Verpachtung
sowie aus
sonstigen Einkünften
im Sinne des § 22 EStG (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten). Zum Einkommen gehören auch pauschal besteuerte Einkünfte (z.B. Minijob) und bestimmte
steuerfreie Einkünfte
wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Übergangsgeld. Auch Unterhaltsleistungen für Kinder sind anzugeben.
Tragen Sie alle Einkommen einzeln mit ihrem Bruttobetrag ein.
Bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind hinsichtlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung die im letzten Einkommensteuerbescheid oder in der letzten Einkommensteuererklärung ausgewiesenen Einkünfte anzugeben.
Kein Einkommen im Sinne des BbgWoFG
sind lediglich Leistungen aus einer Kranken- oder Pflegeversicherung, Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz, Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherungen, Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Kranken- und Pflegeversicherung, Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes (§ 37 SGB XI), Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz sowie Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten oder mit negativen Einkünften des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
8.1 Haushaltsangehörige
Antragstellende Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
ggf. weitere Person
2. Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
ggf. weitere Person
3. Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
ggf. weitere Person
4. Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
ggf. weitere Person
5. Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
ggf. weitere Person
6. Person
Familienname *
Vorname(n) *
Art der Einnahmen (bitte jede Art einzeln aufführen)
(erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten ggf. bitte auf gesondertem Blatt)
Infobutton
Art der Einnahmen, z. B.
Gehalt/Lohn
Renten/Pensionen
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Zinsen aus Kapitalvermögen
Unterhalt
Vermietung und Verpachtung
Elterngeld
ausländische Einkünfte/Einnahmen
Sachleistungen
BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe
Abfindungen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
weitere Einnahmen
Art der Einnahmen *
Höhe der (Brutto-) Einnahmen bzw. der positiven Einkünfte *
Werden Steuern vom Einkommen entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Werden laufende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbare freiwillige Beiträge entrichtet? *
nein
ja
Anlagen
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Einkommenserklärung Antragsteller
Anhang 2: erhöhte Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten auf gesondertem Blatt
Anhang 3: Angaben zum Einkommen von weiteren Haushaltsangehörigen auf gesondertem Blatt
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8.2 Beantragung eine der nachstehenden Leistungen
Haben Sie oder andere Haushaltsangehörige eine der nachstehenden Leistungen beantragt, für die noch kein Bescheid vorliegt?
Ja
Nein
beantragete Leistung(en)
Rente
Unterhaltsvorschuss
Elterngeld
Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, SGB III)
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld nach SGB II
Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz
Name *
Vorname *
Datum der Antragstellung *
ggf. weitere/r Antragsteller/in
Name *
Vorname *
Datum der Antragstellung *
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Beantragte Leistung von weiteren Haushaltsangehörigen
Anhang 4: Beantragte Leistungen von weiteren Haushaltsangehörigen auf gesondertem Blatt
8.3 einmaliges Einkommen
Haben Sie oder andere Haushaltsangehörige einmaliges Einkommen (Unterhalts- oder Rentennachzahlungen, Versicherungsleistungen o.Ä.) oder eine Leistung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Entlassungsentschädigung, Abfindung) erhalten?
Ja
Nein
Name *
Vorname *
Datum *
Betrag *
ggf. weitere/r Hausangehörige/r
Name *
Vorname *
Datum *
Betrag *
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Einmaliges Einkommen von weiteren Haushaltsangehörigen
Anhang 5: Einmaliges Einkommen von weiteren Haushaltsangehörigen auf gesondertem Blatt
8.4. Einnahmen
Werden sich die vorgenannten Einnahmen bei Ihnen oder einer/einem Haushaltsangehörigen in den nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen?
Ja
Nein
Bei wem, wann, mit welchem Grund und - soweit ermittelbar - in welcher Höhe?
Name *
Vorname *
Datum *
Veränderter, zukünftiger Betrag der Einnahmen *
Grund der Verringerung/Erhöhung *
ggf. weitere/r Hausangehörige/r
Name *
Vorname *
Datum *
Veränderter, zukünftiger Betrag der Einnahmen *
Grund der Verringerung/Erhöhung *
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Weitere Änderungen der Einnahmen
Anhang 6: Weitere Änderungen der Einnahmen von Haushaltsangehörigen auf gesondertem Blatt
8.5 Werbungskosten
Von den Einnahmen sind die Werbungskosten/Aufwendungen bzw. Betriebsausgaben abzusetzen. Hierfür gelten die im § 9a EStG festgelegten Pauschbeträge für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bei Renten. Sofern Sie höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen wollen, müssen Sie diese im Einzelnen nachweisen oder glaubhaft machen. Bereits von anderen Leistungsträgern erstattete Werbungskosten oder Aufwendungen können nicht noch einmal berücksichtigt werden.
Machen Sie oder andere Haushaltsangehörige Werbungskosten über dem Pauschbetrag von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit geltend?
Ja
Nein
Machen Sie oder andere Haushaltsangehörige tatsächliche Aufwendungen für einen Mini/-Nebenjob geltend?
Ja
Nein
Wer und in welcher Höhe (ggf. einschließlich des Pauschbetrages)?
Name *
Vorname *
Betrag *
ggf. weitere/r Hausangehörige/r
Name *
Vorname *
Betrag *
ggf. weitere/r Hausangehörige/r
Name *
Vorname *
Betrag *
ggf. weitere/r Hausangehörige/r
Name *
Vorname *
Betrag *
8.6 Kinderbetreuungskosten
Sofern Sie leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder behinderte Kinder, wenn deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, ohne altersmäßige Begrenzung im Haushalt haben, können Sie Ihre Aufwendungen für die Kinderbetreuung (z. B. Ausgaben für Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderhorte) geltend machen, § 10 Absatz 1 Nummer 5, § 2 Absatz 5a Satz 2 EStG.
Machen Sie Kinderbetreuungskosten für leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder bis zum 14. Lebensjahr oder ohne altersmäßige Begrenzung bei behinderten Kindern, deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, geltend?
Ja
Nein
Für wen und in welcher Höhe je Monat?
Name des Kindes *
Vorname des Kindes *
Kinderbetreuungskosten je Kind *
ggf. weiteres Kind
Name des Kindes *
Vorname des Kindes *
Kinderbetreuungskosten je Kind *
ggf. weiteres Kind
Name des Kindes *
Vorname des Kindes *
Kinderbetreuungskosten je Kind *
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Weitere Kinder und deren Betreuungskosten
Anhang 7: Weitere Kinder und deren Betreuungskosten auf gesondertem Blatt
8.7 Kinderbetreuungskosten von Dritten
Wurden oder werden Kinderbetreuungskosten von Dritten übernommen (z. B. im Rahmen der Arbeitsförderung, vom Arbeitgeber oder der Jugendhilfe)
Ja
Nein
Betrag je Monat *
Haben Sie einen Antrag zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten gestellt?
Ja
Nein
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9. Angaben zum Vermögen
Als verwertbare Vermögenswerte sind insbesondere zu beachten: Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds, nicht selbst bewohnter Haus- und Wohnungsbesitz und sonstige Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke
Verfügen Sie oder eine/r der weiteren Haushaltsangehörigen über verwertbares Vermögen, das in der Summe den Wert von 60.000 Euro für den ersten und 30.000 Euro je weitere/n Hausangehörige/n übersteigt?
Ja
Nein
10. Angaben zur Ermittlung von Abzugsbeträgen nach § 24 BbgWoFG i.V.m. § 16 WoGG
Infobutton
Von dem ermittelten Einkommen ist zur Feststellung des Jahreseinkommens ein pauschaler Abzugsbetrag von jeweils 10 vom Hundert abzuziehen, wenn Steuern vom Einkommen (Lohn- oder Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege- oder gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Ebenso sind laufende, regelmäßige Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen in tatsächlich geleisteter Höhe, aber höchstens bis zu 10 vom Hundert vom ermittelten Jahreseinkommen abzugsfähig, wenn die Beiträge hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung den Pflichtbeiträgen entsprechen, insbesondere dem Schutz, der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit, der wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbstätigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter oder der wirtschaftlichen Sicherung der Hinterbliebenen dienen.
Werden von Ihnen oder einer/einem Haushaltsangehörigen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder zu Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die solchen gleichzustellen sind? Bei freiwilligen Versicherungen ist die Jahresbeitragssumme einzutragen.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
nein
ja
Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge
nein
ja
Jahresbeitragssumme *
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
nein
ja
Freiwillige Renten-, Lebensversicherungs- oder sonstige gleichgestellte Beiträge
nein
ja
Jahresbeitragssumme *
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11. Angaben zur Ermittlung von Frei- und Abzugsbeträgen nach § 26 BbgWoFG
Sind Sie oder andere Haushaltsangehörige schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50?
Ja
Nein
Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens ebenfalls ein Freibetrag nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 BbgWoFG abgesetzt.
Name *
Vorname *
Datum der Ausstellung *
Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von *
ggf. weitere schwerbehinderte Haushaltsangehörige
Name *
Vorname *
Datum der Ausstellung *
Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von *
ggf. weitere schwerbehinderte Haushaltsangehörige
Name *
Vorname *
Datum der Ausstellung *
Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von *
Wohnen Sie allein mit einem Kind/Kindern für das/die Kindergeld oder eine Leistung im Sinne des § 65 Absatz 1 EStG oder des § 4 Absatz 1 BKGG gewährt wird, zusammen und sind Sie wegen Erwerbstätigkeit/Ausbildung nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend?
Ja
Nein
Wenn die antragstellende Person allein mit einem Kind oder mehreren Kindern (Alleinerziehende/r) im Haushalt wohnt und erwerbstätig ist oder sich in Ausbildung befindet, kann für jedes Kind, für das Kindergeld oder eine Leistung im Sinne des § 65 Absatz 1 EstG oder des § 4 Absatz 1 BKGG gewährt wird, ein Freibetrag nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 BbgWoFG gewährt werden.
Anzahl *
Werden von Ihnen oder einer/einem Haushaltsangehörigen gesetzliche Unterhaltszahlungen geleistet?
Ja
Nein
Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen werden bis zu dem in der notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten oder in einem Unterhaltstitel oder einem Bescheid festgestellten Betrag abgesetzt. Liegen diese Titel nicht vor, können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen auf Nachweis gemäß § 26 Abs. 2 BbgWoFG abgesetzt werden.
Name *
Vorname *
ggf. weitere unterhaltsleistende Haushaltsangehörige
Name *
Vorname *
ggf. weitere unterhaltsleistende Haushaltsangehörige
Name *
Vorname *
Wer erhält den Unterhalt?
Name *
Vorname *
Verwandschaftsverhältnis *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Ja
Nein
Haushaltsangehörige/r der/die zur (Schul-)Ausbildung auswärts wohnt
Ja
Nein
Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
Ja
Nein
Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder der Partner oder die Partnerin einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
Ja
Nein
Kind dauernd getrennt lebender oder geschiedener Eltern, denen das elterliche Sorgerecht uneingeschränkt gemeinsam zusteht, für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden
Ja
Nein
Sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
Ja
Nein
Unterhaltsbetrag monatlich *
ggf. weitere Unterhaltsempfänger
Name *
Vorname *
Verwandschaftsverhältnis *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Ja
Nein
Haushaltsangehörige/r der/die zur (Schul-)Ausbildung auswärts wohnt
Ja
Nein
Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
Ja
Nein
Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder der Partner oder die Partnerin einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
Ja
Nein
Kind dauernd getrennt lebender oder geschiedener Eltern, denen das elterliche Sorgerecht uneingeschränkt gemeinsam zusteht, für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden
Ja
Nein
Sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
Ja
Nein
Unterhaltsbetrag monatlich *
ggf. weitere Unterhaltsempfänger
Name *
Vorname *
Verwandschaftsverhältnis *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Ja
Nein
Haushaltsangehörige/r der/die zur (Schul-)Ausbildung auswärts wohnt
Ja
Nein
Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte
Ja
Nein
Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder der Partner oder die Partnerin einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
Ja
Nein
Kind dauernd getrennt lebender oder geschiedener Eltern, denen das elterliche Sorgerecht uneingeschränkt gemeinsam zusteht, für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden
Ja
Nein
Sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
Ja
Nein
Unterhaltsbetrag monatlich *
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12. Dem Antrag füge ich die folgende Unterlagen/Nachweise/Belege bei:
Hinweise für die antragstellende Person
Ohne Ihre vollständigen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet und ein Wohnberechtigungsschein nicht erteilt werden. Für Ihre Benennung als dringend Wohnungssuchender für eine frei- oder bezugsfertig werdende Wohnung ist es erforderlich, dem Vermieter/der Vermieterin Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. In diesem Fall kann jedoch eine Benennung nicht erfolgen.
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Rentenbescheide
Anhang 8: Rentenbescheid/e
Bescheid/e über Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II
Anhang 9: Bescheid/e über Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II
Bescheid/e über Sozialhilfe nach SGB XII
Anhang 10: Bescheid/e über Sozialhilfe nach SGB XII
Letzten Einkommensteuerbescheid/e
Anhang 11: Letzten Einkommensteuerbescheid/e
Policen für private Kranken- oder Rentenversicherung/en mit Zahlungsnachweisen
Anhang 12: Policen für private Kranken- oder Rentenversicherung/en mit Zahlungsnachweisen
Verdienst-/Gehaltsbescheinigung/en
Anhang 13: Verdienst-/Gehaltsbescheinigung/en
Nachweis über Schwerbehinderung
Anhang 14: Nachweis über Schwerbehinderung
Nachweis/e über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
Anhang 15: Nachweis/e über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
Letzte Einkommensteuererklärung/en/Vorauszahlungsbescheid
Anhang 16: Letzte Einkommensteuererklärung/en/Vorauszahlungsbescheid
Angaben zum Vermögen
Anhang 17: Angaben zum Vermögen
Nachweis über den Bezug von Kindergeld
Anhang 18: Nachweis über den Bezug von Kindergeld
Sorgerechtsnachweis
Anhang 19: Sorgerechtsnachweis
Nachweis/e über erhöhte Werbungskosten
Anhang 20: Nachweis/e über erhöhte Werbungskosten
Sonstiges
Anhang 21: Sonstiges
13. Erklärung der antragstellenden Person
Mir ist bekannt, dass
die persönlichen Daten, die zur Feststellung der Wohnberechtigung erforderlich sind, mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage bearbeitet und gespeichert werden
für die Bearbeitung des Antrages Verwaltungsgebühren entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden
falsche Angaben als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden können ein erteilter Wohnberechtigungsschein widerrufen werden kann, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben, auch in Bezug auf die mitziehenden Angehörigen/Personen erteilt wurde.
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.
Mit der Bekanntgabe meines Namens und meiner Anschrift an den jeweiligen Vermieter zum Zweck einer Benennung bin ich einverstanden.
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