Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

nach § 14 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG)
Informationen zum Antrag
Hinweise

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die einen Mieter berechtigt, in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu ziehen. Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, werden in der Regel an Menschen vermietet, deren Einkommen niedrig ist. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen Familien- bzw. Haushaltsangehörige sein. Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz.

Alle erbetenen Angaben sind zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendig. Über Ihren Antrag kann nur dann positiv entschieden werden, wenn Sie die im Einzelnen näher bezeichneten Daten angeben. Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt 1 Jahr. Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen können beispielsweise sein:

  • Rentenbescheid/e
  • Bescheid/e über Arbeitslosengeld I /Arbeitslosengeld II
  • Bescheid/e über Sozialhilfe nach SGBXII
  • letzte Einkommensteuerbescheid/e
  • Policen für private Kranken- oder Rentenversicherung/en mit Zahlungsnachweisen
  • Verdienst-/Gehaltsbescheinigung/en
  • Nachweis über Schwerbehinderung
  • Nachweis/e über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
  • letzte Einkommensteuererklärung/en/Vorauszahlungsbescheide
  • Angaben zum Vermögen
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Sorgerechtsnachweis
  • Nachweis/e über erhöhte Werbungskosten

In jedem Fall sind alle gemachten Angaben durch entsprechende Unterlagen und ggf. Zahlungsbelege nachzuweisen.

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