Anzeigepflicht öffentlicher und privater Veranstaltungen hinsichtlich geltender infektionsschutzrechtlicher Vorgaben

(Bayern)
Informationen zum Antrag
Hinweise

Aufgrund der geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben im Freistaat Bayern müssen unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche (aber auch private) Veranstaltungen bei Abhaltung den Gesundheitsämtern gemeldet werden, um die Ausbreitung des Corona Virus zu unterbinden und die damit einhergehende Kontaktnachverfolgung zu erleichtern.

Als Rechtsgrundlage dient dazu die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die aktuellen Veröffentlichungen auf ministerialer Ebene.

Generelle Corona-Regeln in Bayern:

  • Nur nötigste Kontakte zu anderen
  • Personenkreis gering und konstant halten
  • Wo immer möglich 1,5m Abstand halten
  • Mund-Nasen-Bedeckung, wo kein Mindestabstand einhaltbar ist
  • In geschlossenen Räumlichkeiten auf ausreichende Belüftung achten

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Inzidenzwert unter 35


  • mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
  • in Gruppen von bis zu 10 Personen.

Kontaktbeschränkung im öffentlichem/privaten Raum
Inzidenzwert über 35


  • mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
  • in Gruppen von bis zu 10 Personen.

Inzidenzwert über 50

  • mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
  • In Gruppen von bis zu 5 Personen.

Durchführung von Veranstaltungen sowie von Kurs-, Trainings- und Sportbetriebe sowie von Tanzschulen

Ausschlaggebend hierzu ist der Inzidenzwert (Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner). Bitte beachten Sie hierzu die ministerialen Vorgaben:

Inzidenzwert unter 35
Inzidenzwert über 35
Inzidenzwert über 50
Inzidenzwert über 100

Achtung: Abhängig vom Pandemie Verlauf, kann es zu weiteren Beschränkungen ("Lockdown light") kommen. Die bisher geltenden Regelungen könnten verschärft werden oder außerkrafttreten. Genehmigte Veranstaltungen bzw. Freizeitaktivitäten können nachträglich untersagt werden. Diese Anmeldung ersetzt keine rechtliche Genehmigung! Bitte beachten.

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