Anzeigepflicht öffentlicher und privater Veranstaltungen hinsichtlich geltender infektionsschutzrechtlicher Vorgaben
(Bayern)
Informationen zum Antrag
Hinweise
Aufgrund der geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben im Freistaat Bayern müssen unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche (aber auch private) Veranstaltungen bei Abhaltung den Gesundheitsämtern gemeldet werden, um die Ausbreitung des Corona Virus zu unterbinden und die damit einhergehende Kontaktnachverfolgung zu erleichtern.
Als Rechtsgrundlage dient dazu die
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
sowie die aktuellen Veröffentlichungen auf ministerialer Ebene.
Generelle Corona-Regeln in Bayern:
Nur nötigste Kontakte zu anderen
Personenkreis gering und konstant halten
Wo immer möglich 1,5m Abstand halten
Mund-Nasen-Bedeckung, wo kein Mindestabstand einhaltbar ist
In geschlossenen Räumlichkeiten auf ausreichende Belüftung achten
Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Inzidenzwert unter 35
mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
in Gruppen von bis zu 10 Personen.
Kontaktbeschränkung im öffentlichem/privaten Raum
Inzidenzwert über 35
mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
in Gruppen von bis zu 10 Personen.
Inzidenzwert über 50
mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
In Gruppen von bis zu 5 Personen.
Durchführung von Veranstaltungen sowie von Kurs-, Trainings- und Sportbetriebe sowie von Tanzschulen
Ausschlaggebend hierzu ist der Inzidenzwert (Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner). Bitte beachten Sie hierzu die ministerialen Vorgaben:
Inzidenzwert unter 35
Inzidenzwert über 35
Inzidenzwert über 50
Inzidenzwert über 100
Achtung:
Abhängig vom Pandemie Verlauf, kann es zu weiteren Beschränkungen ("Lockdown light") kommen. Die bisher geltenden Regelungen könnten verschärft werden oder außerkrafttreten. Genehmigte Veranstaltungen bzw. Freizeitaktivitäten können nachträglich untersagt werden. Diese Anmeldung ersetzt keine rechtliche Genehmigung! Bitte beachten.
Hiermit versichere ich, die Voraussetzungen gelesen und verstanden zu haben.
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Angaben zur Veranstaltung
Art der Veranstaltung (z.B. Fußballspiel, Hochzeit, Tanzturnier ...?) *
Räumliche Umgebung
im Freien
drinnen
Rahmen der Veranstaltung
privat
öffentlich
Geplante Aktivitäten
Singen oder Blasmusik
Sportliche Aktivitäten
Tanz
Spiele
keine
sonstige Aktivität *
sonstige Aktivität *
sonstige Aktivität *
Geplantes Angebot
Getränkeausschank (alkoholfrei)
Getränkeausschank (alkoholisch)
Essensausgabe
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Personengruppen
Personenanzahl (Genaue Angabe) *
Die Personen setzen sich zusammen aus:
Zuschauern/Publikum
Gäste
Teilnehmer
Mannschaften
Veranstalter
Sicherheitsdienst
Sanitäter
sonstige Person(en) *
sonstige Person(en) *
Die Veranstaltung bzw. Aktivität findet statt
bewegend
sitzend
stehend
Zeitraum der Veranstaltung
Beginn (Datum) *
Ende (Datum) *
von (Uhrzeit) *
bis (Uhrzeit) *
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Angaben zur Örtlichkeit
Bezeichnung der Örtlichkeit bzw. der Räumlichten der Veranstaltung/Aktivität
Gebäudebezeichnung (z.B. Hotel-, Hallenname etc.) *
Raumbezeichnung (z.B. "Hochzeitssaal", Raum-Nummern etc.) *
Bezeichnung des Geländes (z.B. "Kirmesplatz" oder Name des Stadions) *
Gesamt genutzte Fläche in qm² *
Sanitäre Einrichtungen
Toiletten
Anzahl *
Duschen
Anzahl *
sonstige sanitäre Einrichtung *
Anzahl *
Damenspül-Toiletten
Anzahl *
Herrenspül-Toiletten
Anzahl *
Personal-Toiletten
Anzahl *
Anschrift des Veranstaltungs-/Aktivitätenortes
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
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Geplante Maßnahmen
Folgende zusätzliche Maßnahmen sind für die Veranstaltung vorgesehen:
Zutrittskontrolle
durch z.B. Absperrmaßnahmen, Einlasskontrolle, Eintrittskarten, etc.) *
Kontaktnachverfolgung
durch (z.B. Ausgabe von Formblättern) *
Ordnungsmaßnahmen
durch (z.B. Platzanweisung, Sicherheitsdienst, etc.) *
Kontaktvermeidung mit Bargeld
durch (z.B. Bon Ausgabe, Vorabbuchung, Geldentgegennahme-Automat etc.) *
Hygienemaßnahmen
durch (z.B. Desinfektion gemeinsam genutzter Bereiche etc.) *
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Hygienekonzept
Anhang *
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Kontaktdaten für die Rücksprache
Bitte geben Sie die verantwortliche Person des Veranstalters an, die für weitere Maßnahmen und zur Organisation der Hygiene- und sonstigen Maßnahmen angesprochen werden kann.
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Telefonnummer *
E-Mail-Adresse *
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