Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen/Erteilung Ausnahmegenehmigung

(§ 45 Abs. 6 StVO, §46 Abs. 1 Nr. 8 StVO)
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Informationen zum Antrag
Hinweise
Die Baumaßnahme die durchgeführt werden soll, muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering auf den Verkehr auswirkt. Dies sowohl zeitlich als auch räumlich. Die Beschilderung und die Verkehrszeichen müssen den Richtlinien für Verkehrszeichen und -einrichtungen entsprechen. Sie müssen eindeutig bei Tag und Nacht erkennbar sein.

Welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen.

Der Antrag ist im Regelfall mindestens 2 Wochen vor der geplanten Sperrung/Verkehrsbeschränkung beim Markt Großostheim zu stellen. Bei Arbeitsstellen von größeren Umfang und bei Umleitung des Verkehrs ist der Antrag mindestens 3 Wochen vor Beginn zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht jedoch grundsätzlich nicht. Der Markt Großostheim behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen.
gegebenenfalls benötigte Unterlagen
  • Verkehrszeichenplan
  • Beschilderungsplan
  • Handskizze
  • Gestattung/Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers
Authentifizierung
Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
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Markt Großostheim
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63762 Großostheim
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Sachbearbeitung (fachlich)
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