SEPA-Lastschriftmandat
Informationen zum Antrag
Hinweise
1.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat ist freiwillig.
2.
Das SEPA Lastschriftmandat kann durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seines Kreditinstituts mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.
3.
Zur Durchführung dieses Verfahrens ist es erforderlich, dass Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Ihre Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
4.
Die Lastschriften enthalten den jeweiligen Zahlungsgrund und werden an das von Ihnen bezeichnete Kreditinstitut weitergegeben.
5.
Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich.
6.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die für die einzuziehenden Beträge erforderliche Deckung aufweist, da Ihr Kreditinstitut andernfalls nicht verpflichtet ist, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.
7.
Um Rückbuchungsgebühren zu vermeiden, teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung (BIC/IBAN) bitte unverzüglich mit.
Bitte senden Sie nach Bearbeitung und Erhalt das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben an die Behörde zurück.
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung.
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. *
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SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Behörde nachstehend bezeichnete Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge usw. von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der oben genannten Behörde auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinsitut vereinbarten Bedingungen.
Alle Forderungen (auch zukünftige)
Forderungen eines Objekts
Straße, Hausnummer oder Flurnummer *
Für Einzelforderung
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Gewerbesteuer-Abrechnung
Hundesteuer
Straßenreinigungsgebühren
Tierseuchenbeiträge
Wassergebühren (Wasserzins)
Müllabfuhrgebühren
Abwasserabgabe (Kleineinleiter)
Kanalbenutzungsgebühren
Pacht
Miete
Kurbeitrag
Fremdenverkehrsbeiträge
Kindergartenbeitrag
Kindertagesstättenbeitrag
auch für rückständige Forderungen
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