Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer
Informationen zum Antrag
Hinweise
Jeder Grundstückeigentümer muss sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen. Dabei muss er ggf. auch die Vorgaben bezüglich des Aussehens und der Platzierung beachten. Ihm obliegt das Beschaffen, Anbringen und Instandhalten des Schildes. Sowohl bei der Erstvergabe als auch im Fall einer Umnummerierung trägt er die Kosten. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke. Nach Änderung der Hausnummer seines Anwesens ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, ab sofort die neue Bezeichnung zu führen. Sämtliche Bewohner des Gebäudes sind von der Änderung zu benachrichtigen.
Benötigte Unterlagen
Ggf. die Baugenehmigung des Hauses
einen Lageplan im Maßstab 1:500 oder einen Lageplan im Maßstab 1:1000 mit markiertem Eingang
Wenn Sie den Antrag stellen, jedoch nicht gleichzeitig der Eigentümer des Hauses sind, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht vom Eigentümer.
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Angaben zum Antrag
Zuteilung
Änderung
einer Hausnummer, für das
neu erbaute Anwesen
bestehende Anwesen
zu errichtende Anwesen
unbebautes Grundstück
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Angaben zum Antragsteller/in
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Gemarkung *
Straße und Hausnummer geplant
Straße *
Hausnummer *
Straße und Hausnummer bisher
Straße *
Hausnummer *
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Anlagen
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Vollmacht des Eigentümers
Vollmacht des Eigentümers *
Lageplan
Lageplan *
Baugenehmigung
Baugenehmigung *
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