Antrag auf Ausstellung eines
Fischereischeines/Jugendfischereischeines/Sonderfischereischeines

Informationen zum Antrag
Benötigte Unterlagen

  • amtliche Fischereiprüfung (in einem Land der Bundesrepublik Deutschland)
  • Nachweis einer sonstigen Ausbildung/Prüfung auf dem Gebiet der Fischerei
  • Nachweis eines Haupt- oder Nebenerwerbes oder eines Ausbildungsverhältnisses in der Tätigkeit als Berufsfischer*innen oder Fischzüchter*innen
  • 1 Lichtbild
  • Letzter Fischereischein (wenn gegeben)
Beim Antrag auf Ausstellung eines Jugendfischereischeines muss folgendes beachtet werden: Die Altersgrenze für den Jugendfischereischein ist je nach Fischereigesetz des Bundeslandes unterschiedlich festgelegt. In der Regel ist eine solche Erlaubnis im Alter zwischen 10 und 16 oder 18 notwendig, um die Fischerei ausüben zu können. Eine entsprechende Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

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