Fundanzeige

Informationen zum Antrag
Hinweise

Mit der digitalen Fundanzeige übermitteln Sie Ihre Fundsache unkompliziert direkt an alle angebundenen Fundservicestellen - an kommunale Fundbüros, Verkehrsbetriebe, Schwimmbäder oder die Polizei.

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch im Fundbüro abgeben.

Was ist eine Fundsache?

Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, wie zum Beispiel alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Welche Fundsachen werden nicht angenommen?

  • Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
  • Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: z.B. Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge
  • Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro 3 % des Wertes. In Ausnahmefällen gibt es auch weniger Finderlohn.

Fristen

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro oder einer anderen Fundstelle verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz

Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

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Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

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