Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges (Bayern)

Informationen zum Antrag
Hinweise

Damit der Antrag auf Fahrtkostenerstattung zügig und ohne für beide Teile verzögernde Rückfragen bearbeitet werden kann, bitten wir sie folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten.

  1. Reichen Sie den Erstantrag bis spätestens 31. Oktober für das jeweils abgelaufene Schuljahr ein.
  2. Falls ein Verkehrsunternehmen Schülertarife oder Mehrfachkarten gewährt, sind diese unbedingt zu lösen. Der Kauf einer Bahncard bei der DB ist zu prüfen - eventuell verwenden -. Nach Ablauf eines Schuljahres ist diese dann zusammen mit den Fahrkarten einzureichen.
  3. Es kann nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet werden.
  4. Reichen Sie nur Fahrkarten ein, die während des Erstattungszeitraums an Unterrichtstagen benutzt worden sind. Nur Fahrtkosten für die nachgewiesenen Unterrichtstage werden erstattet (verloren gegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden).
  5. Eine evtl. Unterrichtsverlegung auf einen anderen Wochentag wäre nachzuweisen (Schulbescheinigung).
  6. Wenn der Beschäftigungsort und der Schulort gleich sind, werden nur die Kosten erstattet, die durch den Schulbesuch nachweislich zusätzlich entstanden sind.
  7. Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten PKWs sind nur erstattungsfähig, wenn der zuständige Aufgabenträger die Notwendigkeit für diese Benutzung mit Bescheid anerkannt hat.
  8. Geben Sie auf dem Erstattungsantrag eine Kontonummer, Bankleitzahl und den Kontoinhaber an.
  9. Fahrtkosten können nur erstattet werden für Fahrten zu Pflicht- bzw. Wahlpflicht-Unterricht.
  10. Fügen Sie eine schriftliche Bestätigung der Schule mit Stempel und Unterschrift bei.
Bei Beachtung dieser Punkte ersparen Sie sich und der Behörde unnötig hohe Portokosten und vermeidbare Mehrarbeit.

Benötigte Unterlagen

  • Fahrkarten
  • Ggf. Bahncard
  • Ggf. Bescheid über die Notwendigkeit der Benutzung eines Privat-PKW durch den zuständigen Aufgabenträger
  • Bestätigung Schule

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