Antrag auf Neuerstellung oder Austausch Dienstausweis für Fischereiaufseher
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Hinweis: Felder mit = Pflichteingaben, = Pflichtauswahl
Informationen zum Antrag
Die von den Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten bestellten Fischereiaufseher erhalten einen Dienstausweis. Der Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, für die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte Dienstausweise für Fischereiaufseher zu erstellen.
Hierzu nutzen wir eine Online-Formular-Lösung. Mittels dieses Antragsassistenten können Sie den Ausweis beantragen.
Bitte im Vorfeld der Antragstellung beachten!
Bei einem Umtausch Ihres Ausweises müssen neben Ihren persönlichen Angaben nur die auf dem bisherigen Ausweis vermerkten Angaben übertragen werden.

Für die Neuaustellung eines Ausweises benötigen Sie eine Kontrollnummer sowie die örtliche Zuständigkeit. Diese erhalten Sie von Ihrer aufsichtsführenden Behörde (Kontaktdaten rechts unter "Haben Sie Fragen"). Erst dann kann dieser Ausweisantrag gestellt werden.

In beiden Ausstellungsvarianten wird eine E-Mail-Adresse benötigt sowie ein digitales Foto von sich (bzw. dem Antragsteller), welches in diesem Formular geladen und auf den neuen Ausweis gedruckt wird. Sollten Sie als Privatperson keine E-Mail-Adresse besitzen, können Sie den Fischereiverein, -pächter bzw. die Fischereigenossenschaft, der bzw. die Sie vorgeschlagen hat bitten, den Bestellprozess für Sie abzuwickeln. Die E-Mail-Adresse des Fischereivereins, -pächters bzw. der Fischereigenossenschaft ist in diesem Fall zu verwenden
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
Sie wünschen
Angaben zum Antragsberechtigten
Sollten Sie als Privatperson keine E-Mail-Adresse besitzen, können Sie den Fischereiverein, -pächter bzw. die Fischereigenossenschaft, der bzw. die Sie vorgeschlagen hat bitten, den Bestellprozess für Sie abzuwickeln. Die E-Mail-Adresse des Fischereivereins, -pächters bzw. der Fischereigenossenschaft ist in diesem Fall zu hinterlegen.
Für den Dienstausweis ist ein Foto notwendig. Das Bild muss folgenden Vorgaben entsprechen: 3,5 x 4,5 cm (ohne Rand) bzw. 413 px × 532 px. Bitte achten Sie darauf, Sie auf dem Foto eindeutig zu erkennen sind. Sie können eine entsprechende Grafik in den Formaten PNG oder JPG hochladen.
Ausweisdaten
Handelt es sich um einen Umtausch, können Sie hier die bisherige Kontrollnummer eintragen.
Bei einem Umtausch können Sie hier den bisherigen Zuständigkeitsbereich eintragen. Für eine Neuaustellung geben Sie bitte Ihren Wunsch an - die direkte Zuständigkeit wird durch die zuständige Verwaltung festgelegt.
Es können maximal 6 Zeilen mit jeweils maximal 50 Zeichen eingeben werden.
DIENSTAUSWEIS
Fischereiaufseher/in
Vorname(n)
Familienname
Kontrollnummer
örtlicher Zuständigkeitsbereich
Unterschrift
Der/Die Inhaber/in des Dienstausweises ist ermächtigt, geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (§ 57 Abs. 1 OWiG, Art. 60 Abs. 2 S. 6 BayFiG).
zusätzliche Nachweise
Zum Erhalt des Dienstausweises ist der Nachweis einer entsprechenden Schulung notwendig.
zusätzlich nur für Neubeantragungen:
Zusammenfassung der Angaben
Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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