Die von den Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten bestellten Fischereiaufseher erhalten einen Dienstausweis. Der Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH & Co. KG wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, für die Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte Dienstausweise für Fischereiaufseher zu erstellen.
Hierzu nutzen wir eine Online-Formular-Lösung. Mittels dieses Antragsassistenten können Sie den Ausweis beantragen.
Bitte im Vorfeld der Antragstellung beachten!
Bei einem Umtausch Ihres Ausweises müssen neben Ihren persönlichen Angaben nur die auf dem bisherigen Ausweis vermerkten Angaben übertragen werden.
Für die Neuaustellung eines Ausweises benötigen Sie eine Kontrollnummer sowie die örtliche Zuständigkeit. Diese erhalten Sie von Ihrer aufsichtsführenden Behörde (Kontaktdaten rechts unter "Haben Sie Fragen"). Erst dann kann dieser Ausweisantrag gestellt werden.
In beiden Ausstellungsvarianten wird eine E-Mail-Adresse benötigt sowie ein digitales Foto von sich (bzw. dem Antragsteller), welches in diesem Formular geladen und auf den neuen Ausweis gedruckt wird. Sollten Sie als Privatperson keine E-Mail-Adresse besitzen, können Sie den Fischereiverein, -pächter bzw. die Fischereigenossenschaft, der bzw. die Sie vorgeschlagen hat bitten, den Bestellprozess für Sie abzuwickeln. Die E-Mail-Adresse des Fischereivereins, -pächters bzw. der Fischereigenossenschaft ist in diesem Fall zu verwenden