Widerspruch gegen Datenübermittlung/
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
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Widerspruch gegen Datenübermittlung - keine Begründung nötig!
Ich widerspreche der Übermittlung meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz (SG), § 36 Abs. 2 S. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)).
?
Ich bin kein Mitglied der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
meines Ehegatten/Lebenspartners und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft/en (§ 42 Abs. 3 S. 2, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
meiner minderjährigen Kinder und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft/en (§ 42 Abs. 3 S. 2, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
meiner Eltern (bei minderjährigen Kindern) und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft/en (§ 42 Abs. 3 S. 2, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
?
Ich widerspreche der Übermittlung meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
?
Ich widerspreche der Übermittlung meiner Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
?
Ich widerspreche der Übermittlung meiner Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).
?
Auskunftssperre - Begründung nötig!
Ich beantrage die unentgeltliche Eintragung einer Auskunftssperre wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen (§ 51 Abs. 1 BMG). Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus der nachfolgenden Begründung:
?
Begründung des Antragsstellers *
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