Voranzeige einer Anmeldung

Informationen zum Antrag
Hinweise
Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde in unsere Stadt / Gemeinde umziehen, können Sie hiermit vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.

Durch diese Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung kann sich dadurch verkürzen.

Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Bestätigung des Vermieters bei der Meldebehörde vorlegen. Bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung kann die Bearbeitung der Anmeldung nicht abgeschlossen werden.

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Zwischenspeichern
Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
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