Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

nach §62 PstG
Informationen zum Antrag
Hinweise

Lebenspartnerschaftsurkunden können nur bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden Lebenspartner (bei Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses) oder Personen, die in gerader Linie mit den beiden Lebenspartnern verwandt sind (bei Vorlage eines Verwandtschaftsnachweises). Außerdem können Personen einen Antrag stellen, die ein rechtliches Interesse vorweisen können (bei Vorlage des Interessensnachweises z. B. einem Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnlichem). Bitte beachten Sie: Ahnenforschung ist kein rechtliches, sondern nur ein berechtigtes Interesse. Hier muss eine schlüssige Begründung vorliegen, die einer Einzelfallprüfung unterzogen wird.

Sollten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde in einer anderen Sprache als Deutsch benötigen, muss diese übersetzt werden. Eine mehrsprachige oder internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • ggf. Verwandtschaftsnachweis (z. B. Geburtsurkunde)
  • ggf. Interessensnachweis (siehe oben)
  • ggf. Vollmacht

Authentifizierung

Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

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