Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Informationen zum Antrag
Voraussetzungen

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk/Stimmbezirk Ihres Wahlkreises/Stimmkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.

Der Wahlscheinantrag kann für jede Wahlart (ausgenommen Bürgerentscheide bzw. Bürgerbegehren) gestellt werden.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz

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