Antrag zum Hackgutabholdienst
Hinweise zum Antrag
Hinweise zur Anmeldung des Hackgutabholdienstes
Mitteilung über schlecht einsehbare Ablageplätze (Die Mitteilung ist nur nötig, wenn Sie Ihr Hackgut an nicht einsehbaren Plätzen, Nebenflächen oder direkt im Garten ablegen)
Hinweise zur Abholung des Hackguts
Nur holziges, sperriges Gartenmaterial, Strauchschnitt, Äste bis 20 cm Durchmesser und nur 4 m Länge in einer Richtung aufgeschichtet. Keine Blumen, Stauden, Tomatenpflanzen, kleinteiliger Heckenschnitt und Wurzeln bereitstellen.
Je Haushalt ist die Menge auf 5 m³ beschränkt.
Das holzige Material muss auf Privatgrund ordentlich aufgeschichtet werden und von der Straße aus sichtbar sein. Die Zufahrt eines LKW muss möglich sein.
Sofern auf dem Privatgrundstück kein Platz ist, kann das holzige Material auch am Vortag der Abholung vor dem Grundstück bereitgestellt werden.
Reichweite des Greifers max. 6 m über eine Höhe von max. 1,10 m (z. B. Gartenzaun).
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Anhang Kartenausschnitt
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