Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
vom Sonntagsfahrverbot und/oder Ferienfahrverbot für LKW
Informationen zum Antrag
Hinweise
Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:
Grundsätze
Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken.
Es können z.B. folgende Gründe maßgebend sein:
Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgung- oder Verkehrseinrichtungen,
Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken,
Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen,
Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumenten).
Ausnahmen können auch für Lastkraftwagen bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger erteilt werden.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Abs. 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist.
Mindestmotorleistung
Ausnahmegenehmigungen dürfen nur für Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 kW (6 PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen.
Grenzüberschreitender Verkehr
Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von LKW-Ladungen besetzt sind.
Die Ferienreiseverordnung gilt für bestimmte, vom Ferienreiseverkehr hoch belastete Autobahnen und Bundesstraßen im Bundesgebiet. Sie verbietet jährlich in den Monaten Juli und August Fahrten mit Fahrzeugen und Zügen, die unter das Sonntagsfahrverbot fallen, jeweils samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf diesen Strecken. Da in dieser Zeit Transporte auch außerhalb der Verbotsstrecken durchgeführt werden können, ist bei der Prüfung auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
Authentisierung
Authentisieren mit nPA über AusweisApp2:
Sie müssen die AusweisApp2 auf Ihrem Rechner haben und einen neuen Personal-Ausweis mit freigeschalteter eID_Funktionalität besitzen, um sich damit authentifizieren zu können.
Falls Sie nicht über die Möglichkeit zur Online-Authentifizierung verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!
Hinweise zum Datenschutz
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.
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Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.
Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein.
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1. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
der Ferienreiseverordnung in der derzeit gültigen Fassung
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2. Angaben zum Antragsteller/in
Name, Vorname, Firma des Fahrzeughalters *
Genaue Bezeichnung des Unternehmens *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung) *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
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3. Angaben zum Fahrzeug
LKW
Zugmaschine
amtliches Kennzeichen *
zul. Gesamtgewicht in Tonnen *
Anhänger
amtliches Kennzeichen *
zul. Gesamtgewicht in Tonnen *
Auflieger
amtliches Kennzeichen *
zul. Gesamtgewicht in Tonnen *
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4. Art des Gutes
Art des Gutes *
Gewicht in kg *
5. Abgangsort
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort der Ladestelle *
6. Empfangsort
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort der Ladestelle *
7. genauer Beförderungsweg
über *
8. Beförderungszeitraum
Bei Ausnahmegenehmigung bzgl. Sonntagsfahrverbot
am *
Bei Ausnahmegenehmigung bzgl. Ferienreiseverordnung
vom *
bis *
ggf. Anschrift Beginn Leerfahrt (wenn abweichend vom Lade- bzw. Empfangsort)
Straße
Nummer
PLZ
Ort der Ladestelle
Datum
ab Uhrzeit
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9. Begründung des Antrags
Ausführliche Begründung des Antrages *
10. Begründung der Dringlichkeit
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Fracht- und Belegpapiere (z.B. Lieferschein)
Anhang 1:
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung
Anhang 2:
für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten
Anhang 3:
Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung).
Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Anhang 4:
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11. bereits gestellte Ausnahmegenehmigungen
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht?
Ja
Nein
Behörde
am
Nummer des Bescheids
12. Dauergenehmigungen
Dauergenehmigung
Behörde
Nummer des Bescheids
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Zusammenfassung
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