Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gem. § 46 (1) StVO für Handwerker/Handelsvertreter/Soziale Dienste
Informationen zum Antrag
Hinweise
Der Missbrauch des Parkausweises und der Verstoß gegen Auflagen führen in der Regel zum sofortigen Widerruf der Ausnahmegenehmigung. Missbrauchsfälle sind z.B.: das Parken vor der eigenen Firma das Parken bei Zeichen 283 das Fehlen des schriftlichen Hinweises auf den Einsatzort.
Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben die Entziehung des Parkausweises zur Folge haben. Missbräuchliches Parken kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Voraussetzungen
Handwerker/ Handwerksbetrieb und zur Erfüllung der Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs am Einsatzort angewiesen.
Handelsvertreter und zur Erfüllung der Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs am Einsatzort angewiesen
im Sozialen Dienst tätig und zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, das am jeweiligen Einsatzort abgestellt werden muss
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1. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
für Handwerker
für Handelsvertreter
für Soziale Dienste
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2. Angaben zum Antragsteller/in
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3. Angaben zum Fahrzeug
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4. Begründung
Kurze Begründung der Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung
Ich bin/ Wir sind zwingend auf die Benutzung, sowie das Abstellen eines Kraftfahrzeugs zur Erfüllung meiner/ unseren Tätigkeiten am Einsatzort angewiesen.
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