Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

gem. § 46 (1) StVO für Handwerker/Handelsvertreter/Soziale Dienste

Informationen zum Antrag
Hinweise

Der Missbrauch des Parkausweises und der Verstoß gegen Auflagen führen in der Regel zum sofortigen Widerruf der Ausnahmegenehmigung. Missbrauchsfälle sind z.B.: das Parken vor der eigenen Firma das Parken bei Zeichen 283 das Fehlen des schriftlichen Hinweises auf den Einsatzort.

Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben die Entziehung des Parkausweises zur Folge haben. Missbräuchliches Parken kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Voraussetzungen

  • Handwerker/ Handwerksbetrieb und zur Erfüllung der Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs am Einsatzort angewiesen.

  • Handelsvertreter und zur Erfüllung der Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs am Einsatzort angewiesen

  • im Sozialen Dienst tätig und zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, das am jeweiligen Einsatzort abgestellt werden muss

Zwischenspeichern

Falls Sie das Ausfüllen des Online-Formulars unterbrechen möchten, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand mit "Zwischenspeichern" bei sich lokal als html-Datei speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortsetzen.

Hinweise zum Datenschutz

Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de