Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis

nach § 27 Sprengstoffgesetz

Informationen zum Antrag
Hinweise zum Antrag

Vor dem beantragten Schießen ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Jedes Schießen sollte unter Angabe des Ortes und der Zeit in der es stattfindet, mindestens 24 Stunden vorher, der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21. Lebensjahr
  • Fachkunde
    Näheres: Für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrozellulosepulver kann diese in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Lehrgangsträgern angeboten werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor dem hierfür zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an.
  • Nachweis der Zuverlässigkeit durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Fachkunde Lehrgangskurs
  • (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
  • geeignete Lagerstätte

Benötigte Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

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